Teilnehmerkreis
Alle Personen aus einem Unternehmen, die als Brandschutzhelfer tätig werden sollen. Diese können nach abgeschlossener Schulung vom Unternehmen für diese Funktion bestellt werden.
Ausbildung zum Brandschutzhelfer
Wir bieten Ihnen eine besondere Schulung mit einem Experimentalvortrag und realitätsnahen Szenarien nach ASR A2.2 an. Nach der theoretischen Einführung, werden Ihnen einige praktische Beispiele vorgeführt, wie z.B.: was passiert mit einer Spraydose, wenn diese mit Feuer in Berührung kommt?
Wie entsteht ein Fettbrand? Was passiert, wenn Wasser auf brennendes Öl gegossen wird?
Sie werden die Handhabung von Feuerlöschern erlernen und selber am gasbetriebenen Brandsimulationsgerät ein Übungsfeuer löschen.
Die Notwendigkeit zur Bestellung von Brandschutzhelfern ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetzt (ArbSchG), aus der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 („Maßnahme gegen Brände“) und aus der DGUV Vorschrift 1 („Grundsätze der Prävention“).
Die nächsten Termine und Übungsort auf Anfrage.
Alle Personen aus einem Unternehmen, die als Brandschutzhelfer tätig werden sollen. Diese können nach abgeschlossener Schulung vom Unternehmen für diese Funktion bestellt werden.
Die Brandschutzhelferschulung erfolgt wahlweise bei Ihnen vor Ort oder bei unserem Kooperationspartner. Zum Abschluss der Schulung erhalten die Teilnehmer eine Ausbildungsbescheinigung nach ASR A2.2 und eine Brandschutzhelferweste.
Wir bieten Ihnen ebenfalls Inhouse Schulungen (bundesweit) an. Wünschen Sie solch eine Firmenschulung, kann diese mit bis zu 15 Teilnehmern für einen Festpreis auf Anfrage gebucht werden. Für Einzelpersonen liegen die Kosten bei 99 € inkl. MwSt.
Sondertraining Verteidigungsspray (CS-Gas)
Die aktuelle Sicherheitslage auf deutschen Straßen hat sich in der letzten Zeit stark verschlechtert, so dass unter anderem der Verkauf von CS Gas in den letzten Monaten um ein Vielfaches gestiegen ist. Dies zeigt, dass sich viele Bürger nicht mehr sicher fühlen.
Der Einsatz von sogenannten Verteidigungssprays ist aber besonders für Ungeübte mit erheblichem eigenem Risiko verbunden.
Um Sie hier zu unterstützen, bieten wir Ihnen eine theoretische sowie praktische Unterweisung im Umgang mit Verteidigungssprays an, bei der Sie den sicheren und taktischen Umgang erlernen.
Lernen Sie Ihre Liebsten und Sich zu schützen.
Termine / Kosten / Ort auf Anfrage
Die Arbeit mit gewaltbereiten Personen
Das Ziel unseres Deeskalationstrainings ist es, Kursteilnehmer in die Lage zu versetzen, Situationen mit sich anbahnender Aggression oder körperlicher Gewalt frühzeitig zu erkennen und durch adäquates Eingreifen zu verhindern
Wie gehe ich mit gewaltbereiten Personen um? Lernen Sie in Gruppenarbeit und in Rollenspielen die Inhalte der Vorträge umzusetzen.
Kosten / Dauer / Ort:
auf Anfrage
Teilnehmer:
Theoretische Ausbildung:
gem. § 7 WaffG i.V.m. 3A WaffV
Da die Dauer des Waffensachkundelehrgangs eine ordnungsgemäße Vermittlung gewährleisten muss, sind als Mindestdauer (ohne Waffensachkundeprüfung) grundsätzlich Anforderungen an Erlaubnisinhaber im Bewachungsgewerbe eine Lehrgangsdauer von 24 Vollzeitstunden (dies entspricht 32 Unterrichtseinheiten, zu je 45 Minuten) Voraussetzung.
In der zusätzlichen Unterrichtszeit sind über die Grundqualifikation hinaus vertiefte Rechtskenntnisse (insbes. zu Notwehr, Notstand) sowie besondere Fertigkeiten im Schießen (insbes. mit Kurzwaffen) zu vermitteln. Der Lehrgang mit abschließender Prüfung ist unabhängig von der nach § 34a Gewerbeordnung i. V. m. der Bewachungsverordnung vorgesehenen Unterrichtung und Prüfung zu absolvieren. Der Waffensachkundelehrgang gem. §7 WaffG beinhaltet die theoretische Vorbereitung und das praktische Schießen mit anschließender schriftlicher und praktischer Waffensachkundeprüfung gem. § 7 WaffG durch unsere eigene Prüfungskommission.
Waffensachkunde für Bewacher
Wachschutz: Ausbildung und Weiterbildung im Sicherheitsgewerbe
Ausbildungsinhalt Waffensachkundelehrgang § 7 WaffG.
Über die beim Umgang mit Waffen und Munition zu beachtenden Rechtsvorschriften des Waffenrechts, des Beschussrechts sowie der Notwehr und des Notstandes.
Auf waffentechnischem Gebiet über Schusswaffen (Langwaffen, Kurzwaffen und Munition) hinsichtlich Funktionsweise, sowie Innen- und Außenballistik, Reichweite und Wirkungsweise des Geschosses, über verbotenen Gegenständen, die keine Schusswaffen sind.
Über die sichere Handhabung von Waffen und Munition einschließlich ausreichender Fertigkeit im Schießen mit Schusswaffen.
Lehrgangsdauer: 30 Std
Lehrgangspreis: 220,00 Euro pro Teilnehmer
Im Lehrgangspreis enthalten: Bescheinigung Waffensachkundeprüfung §7 WaffG*, Leihwaffen, Munition, Schiessstandgebühr, Referentenhonorare.