Maßnahmebezeichnung:

Betreuungskraft

Geplanter Termin:

Einstieg mehrmals im Jahr
ACHTUNG es finden immer Zusatzseminare statt!

Maßnahmedauer:

3 Monate
(inkl. 1 Monat Praktikum)

Qualifizierung zur Betreuungskraft gem. §§ 43b, 53c (früher § 87b)

qualifiziert in 3 Monaten

Pflegebedürftige Menschen mit demenziellen Veränderungen oder psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen im Sinne der § 43b und § 53c SGB XI haben in der Regel einen erheblichen allgemeinen Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf.

Als Betreuungskraft unterstützen Sie diese Menschen bei ihren alltäglichen Aktivitäten, gehen mit ihnen spazieren, begleiten sie bei Ausflügen und übernehmen Aufgaben wie Kochen.

Teilnahmevoraussetzung

  • Kenntnisse in der deutschen Sprache
  • Gesundheitliche und persönliche Eignung
  • Keine vorherige Ausbildung erforderlich
  • Hauptschulabschluss 10a/9 + 2-jährige abgeschlossene Berufsausbildung oder ähnliche Schulbildung
  • Freude am Umgang mit Menschen

Zertifikate / Abschlüsse

  • Qualifizierte Betreuungskraft gem. §§ 43b, 53c (früher § 87b)

Einsatzbereiche

  • Altenwohn- und Pflegeheime
  • Mobiler Pflegedienst (ambulante Pflege)
  • Altenbetreuungsdienst
  • Demenzbetreuung
  • Betreutes Wohnen
  • Hauswirtschaftlicher Bereich
  • Krankenhäusern
  • Kliniken / Hospizen
  • Privathaushalte

Förderungen durch

  • Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter
  • BFD (Beförderungswerk der Bundeswehr)
  • BG (Berufsgenossenschaft)
  • Rentenversicherungsträger

Selbstzahler

  • Gesamtkosten: 980,- € max. 10 Monatsraten (à 98.- €)

Weitere Informationen

  • Die Erfolgsquote bestandener Prüfungen liegt bei 98%
  • Die Erfolgsquote der Vermittlung nach bestandener Prüfung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis liegt bei 100%
  • Maßnahmedauer 3 Monate inklusive 1 Monat Praktikum, Schulungszeiten: Montag bis Freitag 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr
  • Die Maßnahme beinhaltet das Modul Betreuung

Zu allen Bereichen werden theoretische Grundlagen vermittelt und praktische Übungen durchgeführt.

Auffrischungskurs Betreuungsassistent/in SGB XI

Alle Betreuungskräfte mit der Basisqualifikation nach § 53c SGB XI müssen mindestens einmal jährlich eine zweitägige Fortbildungsmaßnahme, in der das vermittelte Wissen aktualisiert wird und die eine Reflexion der beruflichen Praxis einschließt belegen. Es erfolgt keine erneute Prüfung. Melden Sie sich hier an.

1. Modul Betreuung

  • Aufgaben in der Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung
  • Stellenbeschreibung des Betreuers und Pflegers und deren Aufgaben
  • Grundbedürfnisse des Menschen nach der Maslowschen Bedürfnispyramide
  • Grundlage der Kommunikation und Interaktion
  • Kommunikation mit Bewohnern/Angehörigen und Kollegen
  • Soziale Kompetenzen in der Betreuung
  • Menschenbild nach drei Faktoren
  • Pflegedokumentation
  • Grundlagen der Pflege und Pflegedokumentation
  • Einführung und Anamnese in die Pflegeplanung nach Monika Krohwinkel ,AEDL´s nach M.Krohwinkel
  • Biografiearbeit
  • Psychische Erkrankungen und geistige Behinderung
  • Formen der Demenz
  • Altenpflegegesetz: Grundrechte des Patienten
  • Pflichten des Pflegepersonals
  • Rechtliche Grundlagen der Pflegeleistung nach dem SGB V, SGB XI, BSHG
  • Rechte für Menschen mit Behinderung: Gesetzliche Betreuung, Inhalte des Schwerbehindertenausweis, Patientenverfügung, Vollmacht
  • Testament: 3-Zeugen-Nottestament, öffentliches Testament, Berliner Testament
  • Freizeitgestaltung für Menschen mit Demenz
  • Betreuung: Menschen mit Demenz: Primär, Sekundär
  • Validation nach Naomi Feil und Nicole Richard
  • Sterbephasen nach Kübler-Ross
  • Sichere und unsichere Todeszeichen
  • Wiederholung, Test evtl. Prüfung
  • Belehrung Hygiene in Krankenhaus-, Umwelt-, Arbeits- und Sozialhygiene

Lassen Sie sich von uns kostenlos beraten und profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung

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