Auffrischungskurs Betreuungsassistent/in SGB XI
Alle Betreuungskräfte mit der Basisqualifikation nach § 53c SGB XI müssen mindestens einmal jährlich eine zweitägige Fortbildungsmaßnahme, in der das vermittelte Wissen aktualisiert wird und die eine Reflexion der beruflichen Praxis einschließt belegen. Es erfolgt keine erneute Prüfung. Melden Sie sich hier an.